Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026
Diese Richtlinie erläutert, wie trendvozo.info mit eigenen redaktionellen Inhalten, übernommenem Material, Quellenangaben und Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen umgeht. Sie gilt für die unter https://1121.neurogena.net veröffentlichten Seiten und Beiträge. trendvozo.info berichtet in respektvoller, zurückhaltender Form über öffentliche Auftritte, Beziehungen, Konflikte, Versöhnungen und Reaktionen im Umfeld bekannter Schweizer Persönlichkeiten. Die Richtlinie dient der transparenten Einordnung unserer Arbeitsweise und ersetzt keine Beurteilung eines Einzelfalls durch zuständige Stellen.
1. Geltungsbereich und redaktioneller Anspruch
Die Inhalte von trendvozo.info sind journalistisch-redaktionell aufbereitet. Berichtet wird über Themen von öffentlichem Interesse und über öffentlich wahrnehmbare Ereignisse. Dabei unterscheiden wir nach Möglichkeit zwischen bestätigten Tatsachen, direkt zitierten Äusserungen, erkennbaren Einschätzungen und noch nicht abschliessend geklärten Informationen.
Persönliche Beziehungen verdienen auch bei öffentlicher Bekanntheit einen besonderen Schutz. Deshalb sollen private Details nicht ohne nachvollziehbaren öffentlichen Bezug verbreitet werden. Wir vermeiden herabsetzende Sprache, Spekulationen über intime Lebensbereiche und Darstellungen, die Menschen auf Gerüchte reduzieren. Bei Konflikten oder gegensätzlichen Schilderungen bemühen wir uns um eine faire, verständliche und nicht unnötig zuspitzende Wiedergabe.
2. Urheberrecht und Rechte an eigenen Inhalten
Texte, redaktionelle Zusammenstellungen, Überschriften, grafische Elemente und die Auswahl sowie Anordnung der Inhalte auf trendvozo.info können urheberrechtlich oder durch weitere Schutzrechte geschützt sein. Massgeblich sind insbesondere die Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Schutz kann auch dann bestehen, wenn ein einzelner Bestandteil für sich allein nur begrenzt schutzfähig ist, die konkrete redaktionelle Gestaltung jedoch eine eigenständige Leistung erkennen lässt.
Das Lesen, private Speichern im üblichen technischen Rahmen und das Teilen einzelner Seiten unter klarer Nennung von trendvozo.info sind im Rahmen der gesetzlichen Schranken möglich. Eine vollständige oder wesentliche Übernahme von Beiträgen, systematische Vervielfältigung, Umgestaltung, Veröffentlichung unter anderem Namen oder Verwendung ausserhalb der gesetzlichen Grenzen bedarf einer vorherigen Rechteklärung. Gesetzlich erlaubte Nutzungen, etwa das Zitieren in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang, bleiben davon unberührt.
3. Zitate, Quellen und nachvollziehbare Einordnung
Journalistische Zitate werden nur verwendet, soweit sie einem erkennbaren Informations-, Beleg- oder Diskussionszweck dienen. Sie sollen nicht den ursprünglichen Beitrag ersetzen und werden ihrem Sinn nach korrekt wiedergegeben. Wo es für das Verständnis erforderlich ist, ordnen wir ein, wer sich geäussert hat, in welchem Zusammenhang eine Aussage gefallen ist und ob es sich um eine unmittelbare Aussage oder um eine verlässliche Wiedergabe handelt.
Quellen werden nach redaktioneller Möglichkeit kenntlich gemacht. Je nach Material kann dies durch die Benennung eines öffentlichen Auftritts, eines Interviews, einer offiziellen Mitteilung oder einer sonstigen überprüfbaren Veröffentlichung geschehen. Eine Quellenangabe bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche dort enthaltenen Aussagen von trendvozo.info bestätigt werden. Bei Informationen, die sich nicht ausreichend verifizieren lassen, verzichten wir auf eine Darstellung als feststehende Tatsache oder kennzeichnen die Unsicherheit klar.
4. Bilder, Texte und weitere fremde Materialien
Für Fotografien, Videos, Illustrationen, Texte, Ausschnitte aus Sendungen, Social-Media-Inhalte und sonstige Materialien können unterschiedliche Rechte gelten. Dazu gehören insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Rechte von abgebildeten oder genannten Personen, Rechte an Marken sowie vertragliche oder plattformbezogene Nutzungsbeschränkungen. Dass ein Inhalt öffentlich auffindbar ist, bedeutet nicht, dass er ohne Weiteres übernommen oder weiterveröffentlicht werden darf.
trendvozo.info strebt an, fremde Materialien nur mit einer tragfähigen Grundlage zu verwenden, etwa aufgrund einer Erlaubnis, einer anwendbaren gesetzlichen Schranke oder einer sonstigen nachvollziehbaren Berechtigung. Bei Bildern und personenbezogenen Darstellungen berücksichtigen wir zusätzlich den Persönlichkeitsschutz nach schweizerischem Recht. Insbesondere soll eine Verwendung nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, eine Person unterstütze eine Aussage oder sei mit einem Inhalt verbunden, wenn dies nicht zutrifft.
5. Keine Nutzeruploads und keine Kommentare
trendvozo.info nimmt keine Nutzeruploads entgegen und stellt keine Kommentarfunktion bereit. Besucherinnen und Besucher können daher über die Website keine Texte, Bilder, Videos oder sonstigen Beiträge zur Veröffentlichung einreichen. Es gibt keine öffentliche Diskussionsfläche, in der Dritte eigene Behauptungen über Personen verbreiten können.
Aus diesem Grund bestehen für diese Website keine Regeln zur Lizenzierung von Nutzerbeiträgen, keine öffentliche Moderation von Kommentaren und kein Verfahren zur Behandlung wiederholter Verstösse von hochladenden Nutzerinnen oder Nutzern. Hinweise zu veröffentlichten redaktionellen Inhalten können dennoch über den in dieser Richtlinie genannten Kontaktweg übermittelt werden. Eine Nachricht an die Redaktion führt nicht automatisch zu einer Veröffentlichung oder zu einer inhaltlichen Übernahme.
6. Meldung möglicher Rechtsverletzungen
Wer der Ansicht ist, dass ein Inhalt auf trendvozo.info Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere berechtigte Rechte verletzt, kann eine konkrete Meldung an [email protected] senden. Damit eine Prüfung möglich ist, sollte die Meldung so präzise wie möglich sein. Allgemeine Beanstandungen ohne Bezug zu einem bestimmten Inhalt lassen sich häufig nicht sachgerecht untersuchen.
- den genauen Titel des beanstandeten Beitrags oder eine eindeutige Beschreibung des Inhalts;
- die Fundstelle auf trendvozo.info, damit der Inhalt zuverlässig identifiziert werden kann;
- eine Beschreibung des betroffenen Rechts und, bei Urheberrechten, des Werks oder Materials, auf das sich die Meldung bezieht;
- eine Erklärung, weshalb die beanstandete Nutzung nach Auffassung der meldenden Person nicht zulässig ist;
- Angaben dazu, ob die meldende Person selbst betroffen, rechteinhabend oder zur Vertretung einer betroffenen Person berechtigt ist;
- Unterlagen oder nachvollziehbare Hinweise, welche die Berechtigung und die beanstandete Rechtsverletzung stützen;
- einen Namen sowie eine Rückmeldemöglichkeit für Rückfragen.
Bei persönlichkeitsrechtlichen Einwänden ist es hilfreich, die konkrete Aussage oder Darstellung zu benennen und darzulegen, weshalb sie unrichtig, irreführend, unverhältnismässig oder sonst rechtsverletzend sein soll. Bei behaupteten Tatsachen können überprüfbare Berichtigungen oder geeignete Belege die Prüfung erleichtern. Sensible Dokumente sollten nur übermittelt werden, soweit dies für die Beurteilung erforderlich ist.
7. Prüfung und mögliche redaktionelle Massnahmen
Eingehende Meldungen werden anhand der verfügbaren Angaben und des betroffenen Inhalts geprüft. Dabei kann es erforderlich sein, die Aussage im gesamten Kontext zu lesen, Quellen erneut zu kontrollieren, die beanstandete Formulierung von einer zugrunde liegenden Tatsachenbehauptung zu unterscheiden oder um zusätzliche Erläuterungen zu bitten. Die blosse Behauptung einer Verletzung genügt nicht stets für eine abschliessende Beurteilung; ebenso kann eine Meldung Anlass für eine vorsorgliche erneute Prüfung sein.
Wenn eine Beanstandung begründet erscheint oder eine Darstellung den eigenen redaktionellen Standards nicht genügt, kann trendvozo.info den Inhalt berichtigen, ergänzen, präzisieren, anonymisieren, kürzen oder entfernen. In besonderen Fällen kann auch eine vorübergehende Einschränkung der Veröffentlichung in Betracht kommen, während wesentliche Fragen geklärt werden. Welche Massnahme angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Schwere des Eingriffs, der Beleglage, dem Kontext und dem öffentlichen Informationsinteresse.
8. Stellungnahmen betroffener Personen und fehlendes formelles Gegenverfahren
Das schweizerische Urheberrecht sieht für diese Website kein allgemeines, gesetzlich festgelegtes Gegenmitteilungsverfahren nach einem ausländischen Plattformmodell vor. trendvozo.info verwendet deshalb kein solches formelles Verfahren. Betroffene Personen oder Rechteinhabende können jedoch einer Meldung oder einer bereits erfolgten redaktionellen Massnahme widersprechen und ihre Sicht mit konkreten Gründen und Unterlagen darlegen.
Eine Stellungnahme wird im Rahmen der erneuten Prüfung berücksichtigt. Sie begründet keinen Anspruch darauf, dass ein Inhalt unverändert bleibt, wiederhergestellt wird oder dass eine bestimmte Darstellung veröffentlicht wird. Auch eine zuerst gemeldete Person kann keine automatische Entfernung verlangen, wenn die rechtliche und redaktionelle Prüfung dafür keine ausreichende Grundlage ergibt. Entscheidend bleiben eine sorgfältige Abwägung der betroffenen Rechte und die tatsächliche Beleglage.
9. Schutz vor Beleidigungen, Gerüchten und unbelegten Tatsachenbehauptungen
Die Berichterstattung von trendvozo.info soll die Persönlichkeit und Würde der erwähnten Menschen achten. Beleidigende, entwürdigende oder diskriminierende Formulierungen haben keinen Platz. Ebenso vermeiden wir es, Vermutungen, Hörensagen oder einzelne Online-Reaktionen als erwiesene Tatsachen darzustellen. Besonders bei Trennungen, Versöhnungen, Freundschaften und Konflikten kann eine unklare oder verkürzte Formulierung falsche Eindrücke erzeugen.
Wenn wir über öffentliche Reaktionen von Kolleginnen, Kollegen oder Fans berichten, behandeln wir diese nicht als Beweis für den Wahrheitsgehalt einer Behauptung. Öffentliche Beiträge können unvollständig, aus dem Zusammenhang gerissen oder nicht authentisch sein. Redaktionelle Inhalte sollen daher erkennen lassen, worauf sich eine Aussage stützt und wo eine Information offen, bestritten oder nicht abschliessend überprüfbar ist. Fehler werden nicht durch eine spätere Verbreitung im Internet richtig.
10. Missbräuchliche Meldungen
Meldungen sollen nach bestem Wissen richtig, vollständig und auf einen konkreten Sachverhalt bezogen sein. Unzutreffende Angaben, bewusst irreführende Behauptungen oder der Versuch, rechtmässige Berichterstattung ohne nachvollziehbare Grundlage zu unterdrücken, erschweren die Prüfung berechtigter Anliegen. trendvozo.info kann unvollständige oder offensichtlich missbräuchliche Mitteilungen zurückweisen, um Ergänzungen bitten oder bei der Beurteilung unberücksichtigt lassen.
Die Redaktion prüft Hinweise unabhängig davon, von wem sie stammen. Eine Meldung darf nicht dazu dienen, Kritik an einer öffentlichen Aussage pauschal zu verhindern, eine sachliche Gegendarstellung durch blosse Behauptungen zu ersetzen oder Druck auf die redaktionelle Einordnung auszuüben. Umgekehrt gilt: Eine in gutem Glauben und mit ausreichend konkreten Angaben eingereichte Meldung wird als Anlass zur sorgfältigen Prüfung behandelt.
11. Anwendbarer Rahmen, Kontakt und Änderungen
Diese Richtlinie orientiert sich am schweizerischen Rechtsrahmen, insbesondere am URG sowie am Schutz der Persönlichkeit nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Je nach Inhalt können weitere Vorschriften einschlägig sein, etwa zum Schutz des Namens, des Bildes, der Ehre oder anderer Rechte. Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen richtet sich stets nach dem konkreten Sachverhalt.
Für Hinweise zu Rechten, Quellen, möglichen Fehlern oder beanstandeten Inhalten ist [email protected] der vorgesehene Kontaktweg. Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich redaktionelle Abläufe, gesetzliche Anforderungen oder die technische Ausgestaltung der Website ändern. Die jeweils veröffentlichte Fassung gilt ab dem angegebenen Aktualisierungsdatum. Wesentliche Änderungen werden in einer klaren und verständlichen Form in den Text aufgenommen.